Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Soweit der Teilnehmer den Vertrag aus einem Grund aufheben möchte, den der Veranstalter nicht
zu vertreten hat, kann der Teilnehmer stornieren. Jegliche Teilnahmeänderungswünsche bzw.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der
Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
Der Veranstalter kann bei einer Stornierung ohne weiteren Nachweis pauschalen Schaden- und
Aufwendungsersatz für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen. Die
Stornierungspauschalen betragen:
• bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei.
• bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr.
• Danach 100% der Teilnahmegebühr.
(2) Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der in die Rechte und Pflichten des Vertrags
eintritt. In diesem Fall haften der Ersatzteilnehmer und der ursprüngliche Teilnehmer als
Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühren. Für eine Umbuchung ab 14 Tage vor
Seminarbeginn stellt der Veranstalter ggfls. eine Verwaltungspauschale in angemessener Höhe
in Rechnung