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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Veranstalter der Fort- und Weiterbildungen der DIVI-Akademie ist DIVI e.V., Schumannstraße 2, 10117 Berlin, Deutschland (im Folgenden Veranstalter genannt)

(2) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der DIVI-Akademie zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

§ 2. Vertragsgegenstand

(1) Angebote des Veranstalters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die durch den Veranstalter geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Kursausschreibung und den Angaben in der Buchungsbestätigung.

(2) Durch die Übermittlung einer Teilnahmeerklärung über das Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters oder durch schriftliche Anmeldung per E-Mail gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.

(3) Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb von 14 Tagen annimmt.

(4) Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile der Fort- bzw. Weiterbildung ändern, wenn dies erforderlich und für den Teilnehmer zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert werden. Insbesondere behält sich der Veranstalter vor und wird sich bemühen, im Falle der Verhinderung des Dozenten aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall) einen Ersatzdozenten mit gleicher Qualifikation einzusetzen.

§ 3. Kursgebühren, Ausschluss

(1) Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug fällig und gemäß dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel zu begleichen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Die Rechnungslegung durch den Veranstalter erfolgt rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn feststeht, dass die Veranstaltung nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann.

(2) Sämtliche Preise des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, soweit nicht ohnehin ausdrücklich ein Nettopreis und ein Bruttopreis angegeben sind.

(3) Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Verzug, behält sich der Veranstalter vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann der Teilnehmer mit Rücktrittskosten entsprechend § 4 belastet werden.

§ 4. Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Soweit der Teilnehmer den Vertrag aus einem Grund aufheben möchte, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann der Teilnehmer stornieren. Jegliche Teilnahmeänderungswünsche bzw. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der Veranstalter kann bei einer Stornierung ohne weiteren Nachweis pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungspauschalen betragen:

• bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei.

• bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr.

• Danach 100% der Teilnahmegebühr

(2) Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der in die Rechte und Pflichten des Vertrags eintritt. In diesem Fall haften der Ersatzteilnehmer und der ursprüngliche Teilnehmer als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühren. Für eine Umbuchung ab 14 Tage vor Seminarbeginn stellt der Veranstalter ggfls. eine Verwaltungspauschale in angemessener Höhe in Rechnung.

§ 5. Teilnahmebescheinigung

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung im Nachgang auf elektronischem Weg (auf Anfrage per Post)

§ 6 Urheberrechte

(1) Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Der Teilnehmer darf die Unterlagen und Dateien nur für eigene berufliche oder private Zwecke und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten.

(2) Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind in der Veranstaltung gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen oder der Teilnehmer sie zu privaten Zwecken erstellt. Der Teilnehmer ist aber selbst verantwortlich für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte).

§ 7. Kündigung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, auf die in der Kursauschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde, bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.

(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich über die Absage in Kenntnis zu setzen. Bereits bezahlte Gebühren erstattet der Veranstalter unverzüglich zurück.

(3) Der Veranstalter haftet im Falle einer Veranstaltungsabsage nicht für bereits gebuchte Beförderungs- und Übernachtungsleistungen.

§ 8. Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

(2) Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Für beim Teilnehmer vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.

(2) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Veranstalter ist aber berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Teilnehmers zu klagen.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dezember 2023.