Ehegattennotvertretungsrecht – DIVI-Webinar am 13. Februar

Am 1. Januar 2023 ist das Ehegattennotvertretungsrecht für ärztliche Behandlungen in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um ein im Gesetz (§ 1358 BGB) neu verankertes Vertretungsrecht.
Es werden dementsprechend Ehegatten (und eingetragene Lebenspartner) automatisch (also ohne gesonderten Bestellungsakt) in sämtlichen Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertretungsberechtigt sein. Zur effektiven Bewältigung der sich ergebenden praktisch-organisatorischen Herausforderung hat die Sektion Ethik der DIVI eine Handreichung verfasst, die im Rahmen eines Webinars am 13. Februar dargestellt wird. Gemeinsam werden auch verbleibende Fragen und Unsicherheiten diskutiert.
Ziel des Ehegattennotvertretungsrecht ist die Stärkung der Autonomie der Patienten, die Angleichung der gesetzlichen Regelung an das Verständnis der Rechte von Ehegatten in der breiten Bevölkerung sowie eine Entlastung der Betreuungsgerichte. Dies wirft allerdings zum einen die Frage auf, wie sich diese Neuerung in das bisherige System von Bevollmächtigten und Betreuern einfügt. Zum anderen sieht das neue Gesetz eine Pflicht der behandelnden Ärzte vor, die Voraussetzungen dieses Ehegattennotvertretungsrechts im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und eine dahingehende Bescheinigung auszustellen.
Darüber sprechen Susanne Jöbges (Konstanz) und Uwe Janssens (Eschweiler) am 13. Februar 2023 um 18 Uhr mit ihren Gästen:
- Rechtliche Einordnung, Gunnar Duttge, Göttingen
- Grundlagen für die Klinik, Andrej Michalsen, Konstanz
- Implikationen für die Präklinik, Peter Gretenkort, Krefeld
- Handreichung zur Anwendung, Jochen Dutzmann, Halle (Saale)
Jeder Vortrag ist für 20 Minuten mit anschließender Diskussion (10 Minuten) angesetzt.
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